- Muss ich meinem Vermieter einen neuen Mangel melden?
- Hält mich der Vermieter für kleinkariert, wenn ich als Mieter eine Mängelliste schicke?
- Welche Mängel muss ich selbst beheben und für welche Mängel ist die Verwaltung zuständig?
- Weshalb sollte ich nach dem Einzug eine Mängelliste erstellen und dem Vermieter schicken?
- Was passiert, wenn ich keine Mängelliste erstelle?
- Muss ich zwingend die Frist einhalten, die mir der Vermieter für die Mängelliste vorgibt?
- Wird die Verwaltung meine lizzy-Mängelliste akzeptieren?
- Was passiert, wenn ich die Mängelliste eingereicht habe?
- Was muss ich beim Wohnungsübergabeprotokoll beachten?
- Habe ich Anspruch auf neu gestrichene Wände?
- Was ist, wenn der Vermieter einen für mich unzumutbaren Mangel nicht behebt?
- Wann habe ich Anspruch auf eine Mängelbeseitigung?
- Was ist der Unterschied zwischen einem schweren, mittleren und kleinen Mangel?
- Wer haftet für Schäden an der Mietwohnung?
- Wann darf ich vom Vermieter eine Mietzinsreduktion oder Schadenersatz fordern?