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Mieterwissen erweitern

  • Muss ich meinem Vermieter einen neuen Mangel melden?
  • Hält mich der Vermieter für kleinkariert, wenn ich als Mieter eine Mängelliste schicke?
  • Welche Mängel muss ich selbst beheben und für welche Mängel ist die Verwaltung zuständig?
  • Weshalb sollte ich nach dem Einzug eine Mängelliste erstellen und dem Vermieter schicken?
  • Was passiert, wenn ich keine Mängelliste erstelle?
  • Muss ich zwingend die Frist einhalten, die mir der Vermieter für die Mängelliste vorgibt?
  • Wird die Verwaltung meine lizzy-Mängelliste akzeptieren?
  • Was passiert, wenn ich die Mängelliste eingereicht habe?
  • Was muss ich beim Wohnungsübergabeprotokoll beachten?
  • Habe ich Anspruch auf neu gestrichene Wände?
  • Was ist, wenn der Vermieter einen für mich unzumutbaren Mangel nicht behebt?
  • Wann habe ich Anspruch auf eine Mängelbeseitigung?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem schweren, mittleren und kleinen Mangel?
  • Wer haftet für Schäden an der Mietwohnung?
  • Wann darf ich vom Vermieter eine Mietzinsreduktion oder Schadenersatz fordern?
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